Baum gefährdet durch Bauarbeiten

Um den Baum, eine uralte wunderschön gewachsene Stiel-Eiche auf dem Gelände Schulstraße 48 in Platjenwerbe gibt es seit längerem Diskussionen. Vor kurzem wurde der Baum ziemlich im Traufbereich zurückgeschnitten und das nicht besonders fachgerecht. Auf dem Gelände wurde jetzt das alte Gebäude abgerissen und dabei eine Zuwegung in unmittelbarer Nähe am Stammfuß der Eiche vorbei, über die Schulstraße genutzt. Außerdem wurde direkt im Bereich der Krone, also im Wurzelbereich, direkt neben dem Stammfuß der Eiche, ein Container abgestellt.

Beides ist nicht hinnehmbar, weil es den Wurzelraum verdichtet und die Wurzeln beschädigt und damit Pilzen Eintrittspforten öffnet.

Wir erwarten, dass die Baustellenzufahrt nicht über die Schulstraße erfolgt, sondern von der anderen Seite des Baugrundstücks über die Straße „Auf dem Kamp“, um den Wurzelbereich des Baumes zu schützen. Die Zufahrt über die Schulstraße ist zu untersagen. Sollte eine Durchfahrtsgenehmigung für die Straße „Auf dem Kamp“ notwendig sein, so ist diese mit den üblichen Bedingungen zu erteilen. Gegebenenfalls müssen dort Baggermatratzen ausgelegt werden.

Wir bitten darum die Maßnahmen auf dem Gelände eng zu begleiten. Gegebenenfalls muss eine / eine Umweltbaubegleitung eingesetzt werden. Es gilt weitere Schädigungen des Baumbestandes zu unterbinden und die korrekte Ausführung bereits/ gerade während der Bauphase sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der Straße zwischen „Auf dem Kamp“ und „Auf dem Esch“.

Hier die Antwort der Gemeinde an Wolfgang Goltsche vom 12.01.2021:

der Beginn der Baggerarbeiten wurde weder bei der Gemeinde Ritterhude noch bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Die Stellungnahme von Herrn Müller zu den berechtigten Vorwürfen ist beigefügt.

Die Durchführung der Abrissarbeiten ist aus Baumschutzsicht nicht optimal verlaufen. Augenscheinlich wurden die Kellerfundamente im Wurzelbereich nicht entfernt, so daß hier keine Wurzeln beeinträchtigt wurden. Der Bauschutt wurde über die Straße auf dem Kamp abtransportiert. 

Mit dem städtebaulichen Vertrag für die Erschließung der Bauflächen Auf dem Kamp/ Auf dem Esch wurden Baumschutzmaßnahmen vereinbart. Die Baustellenzufahrt zum Baugebiet muss über die Straße Auf dem Kamp eingerichtet werden.  Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen sollen von einem öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen begleitet werden.

Das Baugrundstück an der Schulstraße liegt nicht im oben genannten Vertragsgebiet. Hier gilt nur die Baumschutzsatzung. Die naturdenkmalwürdige Eiche auf diesem Grundstück wurde nicht fachgerecht beschnitten. Der  Rückschnitt geht über einen Pflegeschnitt hinaus. Ein Baumsachverständiger wurde für die Beurteilung der Schnittmaßnahmen beauftragt, um die Einleitung weiterer Maßnahmen wegen des nicht genehmigten Rückschnittes zu prüfen.

Wir werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten den Baumschutz überwachen, können aber keine lückenlose Kontrolle gewährleisten.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.