Gefährliche Überwegung entschärfen

Bremer Landstraße am Sonntag, extra ohne Fahrzeuge

Die Bremer Landstraße ist eine vielbefahrene Straße in Ritterhude, auf der 50 kmh als Höchstgeschwindigkeit gilt. Ab dem Ortsschild Bremen gilt dagegen 30 kmh. Das Gefühl ist, dass viele schneller fahren als erlaubt. Durch den Kindergarten, den vermehrten Busverkehr muss die Straße auch häufig zu Fuß überquert werden. Eine gefahrlose Querung existiert leider nicht

Die Fraktion von BÜNSNIS90/DIE GRÜNEN hat deshalb beantragt eine Querungshilfe für die Bremer Landstraße zu prüfen und einzurichten.

Antrag:
Die Verwaltung möge prüfen, ob und in welcher Form eine Querungsmöglichkeit (z.B.
Fußgängerüberweg, Mittelinsel, Gehwegnasen) an der Bremer Landstraße eingerichtet werden
kann.

Begründung:
Die Bremer Landstraße zwischen Landesgrenze und B74 ist eine vielbefahrene Straße, die auf
ganzer Länge keine Querungsmöglichkeiten bietet. Auf dem Ritterhuder Teil der Straße darf 50
kmh gefahren werden, wohingegen auf der Bremer Teil Tempo 30 kmh gilt. Autofahrer, die von
der B74 kommen fahren häufig mit überhöhter Geschwindigkeit (Aussage von Anwohnern nicht
geprüft). Das Überqueren der Straße stellt deswegen, insbesondere für ältere Menschen und
Kinder, eine Herausforderung dar.
Es kommt hinzu, dass durch die Taktverdichtung auf der Buslinie 680 mehr Menschen an der
Haltestelle Struckbergstraße ein- und aussteigen. Diese müssen somit entweder auf dem Hinweg
oder auf dem Rückweg die Straße überqueren. Durch die nahegelegene Kindertagesstätte
Lehmbarg sind auch die Kinder betroffen, die auf der anderen Straßenseite wohnen.

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