Gemeindeentwicklungskonzept nicht zukunftsfähig

Unbelebter Platz mitten in Ritterhude

Im Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Verkehr am 15.02.22 wurde empfohlen das vorgelegte Gemeindentwicklungskonzept zu verabschieden.

Es ist immer schwierig in die Zukunft zu schauen und einen Rahmen festzulegen, der für die nächsten 10 – 15 Jahre die Entwicklung vorzeichnen soll. Mit der Fortschreibung des 2006 erstellten Gemeindeentwicklungskonzepts hat Ritterhude versucht, einen solchen Rahmen zu setzen. Mit der Mehrheit der Fraktionen wurde im Bauausschuss empfohlen das aktualisierte Gemeindeentwicklungskonzept zu verabschieden. Aus unserer Sicht weist es allerdings erhebliche Mängel auf.

Weltweite, nationale und länderspezifische Anregungen und Vorgaben sind in diesem Konzept kaum bis gar nicht berücksichtigt. Die Vereinten Nationen haben sich auf globale Nachhaltigkeitsziele (genannt Sustainable Development Goals, kurz SDG) verständigt. Von den für uns als Kommune wichtigen Bereichen, wie Gewässerschutz, bezahlbare und saubere Energie, nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden, hochwertige Bildung und Klimaschutz wird in dem Gemeindeentwicklungskonzept nur letzteres zumindest erwähnt, denn für den Klimaschutz wird ein eigenes Konzept erstellt.

Die UNO Ziele wurden auf die nationale Ebene heruntergebrochen. Eines der wichtigsten Ziele ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs. Dieser ist wichtig für den Klimaschutz, aber auch für die Erhaltung der Artenvielfalt und vieles mehr. Ritterhude darf danach ab 2030 nur noch 0,7 Hektar Fläche pro Jahr verbrauchen. Ein Pfad, wie das zu erreichen ist fehlt in dem Handlungsrahmen gänzlich. Im Gegenteil wird durch zusätzliche Gewerbe-, Wohngebiete und Straßenbau zusätzliche Versiegelung in erheblichem Umfang empfohlen.

Im Niedersächsischen Weg ist ebenfalls ein Handlungsrahmen vorgegeben, der sich in einem Gemeindeentwicklungskonzept wiederfinden müsste. Dies ist jedoch leider nicht der Fall. So wird der mögliche Beitrag zu einem Biotopverbund nicht einmal erwähnt. Gleiches gilt für das Kompensationskataster.

Es hat eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes stattgefunden. Leider findet sich auch von diesen Anregungen im Konzept kaum etwas wieder. Warum beteiligt man die Bürger, wenn am Ende doch nichts verwendet wird? Oder waren die Anregungen tatsächlich alle unbrauchbar?

Dieses Konzept weist daher unserer Ansicht erhebliche Defizite auf weil es dem Anspruch einen zukunftsgerichteten städtebaulichen Handlungsrahmen zu liefern nicht gerecht wird. Mit diesem Handlungsrahmen kann Ritterhude die Zukunft nicht gestalten.Konsequenterweise wird die Fraktion von B90/GRÜNE in Ritterhude diesem Konzept bzw Handlungsrahmen nicht zustimmen können.

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