Anregungen zum Baugebiet am weißen Rieden

Bauarbeiten Am weißen Rieden

Die Fraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Rat Ritterhude begrüßt die Umwandlung der bisherigen Gewerbefläche zu einer Wohnbaufläche, hat aber Zusatzbedingungen für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplans der ehemaligen Gewerbefläche „Am weißen Rieden“ gestellt. Das Baugebiet heißt offiziell „Am weißen Rieden III“.

  1. Die Geschosshöhe ist auf eine eineinhalbgeschossige Bauweise festzulegen. Sollte eine zweigeschossige Bauweise gewünscht werden, so ist diese immer mit einer zweiten Wohneinheit zu verknüpfen. Dies soll für Doppelhäuser gelten und nicht für Reihenhäuser.
  2. Der Abstand der Grundstücksgrenzen zum Quellbruch-Wald ist auf 50 m festzulegen.
  3. Das Wasser ist in geeigneter Weise auf den Grundstücken zu versickern, um die Grundwasserbildung zu erhöhen.
  4. Die Abstandsflächen sind für den Bau eines Rückhaltebeckens vorzusehen, um das Wasser, das nicht auf den Grundstücken versickert werden kann, aufzufangen. Aus diesem kann dann das Wasser dann langsam in den Quellbereich der Beeke abgeleitet werden Regelungen für die Pflege und die Bekämpfung der Neophyten sind zu treffen.
  5. Die Häuser sind so auszurichten, dass die Nutzung von Photovoltaik oder anderer thermischer Solarnutzung optimal ist (Ost-West Richtung).

Unsere Begründung für diese Forderungen sind:

  1. Das gesamte Gebiet hat eine eineinhalbgeschossige Bauweise. Es erschließt sich uns nicht, warum eine zweigeschossige Bauweise zugelassen wird , wo doch diese Grundstücke auch noch kleiner sind, als die in Umgebung vorhandenen . Gleichwohl wünschen wir die Schaffung von Wohnraum mit wenig Flächenverbrauch. Daher sollten mehrgeschossige Gebäude auch mehrere Wohnungen enthalten .
  2. Der Abstand zum Quellbereich der Beeke müsste nach geltender Verordnung des LROP 100 m betragen . Dieser Abstand ist bei weitem unterschritten und lässt sich auch kaum einhalten , wenn man dort bauen will. Bei Waldrändern ist aus Sicherheitsgründen, das heißt zum Schutz der Bewohner, allerdings 50 m erforderlich und zwar bedingt durch die Baumhöhen und der Verkehrssicherungspflicht!
  3. Das Oberflächenwasser wird den Quellbereich der Beeke überschwemmen, weil es wegen der Bodenbeschaffenheit nicht gut versickern kann . Trotzdem empfehlen wir eine Versickerung auf den Grundstücken vorzuschreiben , damit der Grundwasser-spiegel erhalten bleibt und dem Quellbereich der Beeke trotzdem weiter Wasser zugeführt wird . Dieses Versickerungsgebot kann auchdazu dienen die Größe der versiegelten Fläche zu reduzieren und die Gartengestaltung positiv zu beeinflussen.
  4. Starkregenereignisse nehmen immer mehr zu. Damit die Versickerung und der Abfluss des Regenwassers auch in diesen Fällen gewährleistet wird ist der Bau eines Regenrückhaltebeckens, das naturnah gestaltet und gepflegt wird, vorzusehen . Aus diesem Becken kann dann durch langsames Abfließen des Wassers in den Quellbruchwald der Grundwasserspiegel und die Beek vor Überflutungen geschützt werden.
  5. Es ist das erklärte Ziel der Gesamtgesellschaft die regenerativen Energien zu stärken und auszubauen. Um die Baugebiete zukunftsfähig für die solare Nutzung zu machen ist die Vorgabe einer Ost-West-Richtung sinnvoll. Zwarbefindet sich südlich des Baugebietes der Wald, aber die Dachflächenhöhe ist trotzdem geeignet, um ganzjährig beschienen zu werden , vor allem, wenn der geforderte Abstand zum Waldrand eingehalten wird .

https://www.weser-kurier.de/region/osterholzer-kreisblatt_artikel,-massive-kritik-an-bauvorhaben-in-ritterhude-_arid,1928844.html

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