Schutz nachtaktiver Tiere wird umgesetzt**
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat eingebrachte Antrag zum „Schutz nachtaktiver Tiere“ war im Bauausschuss noch äußerst kontrovers diskutiert und schließlich von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Umso überraschender war es, dass in der folgenden Ratssitzung plötzlich zwei weitere Anträge zu diesem Thema vorlagen.
Die Ratsfraktionen von CDU, FDP und Bürgerfraktion hatten gemeinsam einen umfangreichen Prüfauftrag erarbeitet. Ihr Schwerpunkt lag darauf, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht einzuschränken, an deren Eigenverantwortung zu appellieren und mögliche Maßnahmen durch die Gemeinde prüfen zu lassen.
Als GRÜNE formulieren wir klar, was wir politisch erreichen wollen, und überlassen der Verwaltung die Ausgestaltung des geeigneten Umsetzungswegs. Dabei geht es uns nicht um Symbolpolitik, sondern um die tatsächliche Durchsetzung unseres inhaltlichen Anspruchs. Die SPD-Fraktion legte hingegen einen Antrag vor, der eine konkrete Umsetzung des Schutzes nachtaktiver Tiere vorsah und inhaltlich weitgehend mit dem GRÜNEN-Antrag übereinstimmte.
Der Antrag enthielt jedoch zusätzlich die Möglichkeit, Mähroboter mit einer „zuverlässigen technischen Lösung“ von der Einschränkung des Nachtfahrverbots auszunehmen. Nachdem die GRÜNEN-Fraktion in einer Sitzungsunterbrechung deutlich gemacht hatte, dass es eine solche „zuverlässigen technischen Lösung“ niemals geben könne – da in jedem System Fehler auftreten können –, zeigte sich die SPD bereit, diese Formulierung zu streichen. Da anschließend keine inhaltlichen Differenzen mehr zwischen SPD- und GRÜNEN-Antrag bestanden, zog die GRÜNEN-Fraktion ihren Antrag zurück. Der SPD-Antrag wurde daraufhin als weitestgehender Antrag zuerst zur Abstimmung gestellt.
Er erhielt – mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN – die erforderliche Mehrheit. CDU, FDP und Bürgerfraktion stimmten dagegen. Der danach zur Abstimmung gestellte umfassende Prüfauftrag wurde in der Debatte, als zu aufwändig und in Teilen eher der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde zugehörig bewertet. Er fand daher keine Mehrheit, da SPD und GRÜNE ihn nahezu geschlossen ablehnten und selbst aus den Reihen der Antragsteller Enthaltungen kamen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Ritterhude begrüßen ausdrücklich, dass das beharrliche Wirken der Fraktion nun zu diesem Ergebnis geführt hat. Auch wenn eine Bestrafung bei Zuwiderhandlung derzeit ausgesetzt bleibt, gelten nun klare und verbindliche Regeln zum Schutz nachtaktiver Tiere.
Hier der genaue Wortlaut der abgestimmten Version:
Zum Schutz nachtaktiver Tiere ist die Nutzung von Mährobotern und vergleichbarer motorisierter Gartengeräte in den Monaten April bis September nur in der Zeit von 7:00 bis 21:00 Uhr und in den Monaten Oktober bis März nur in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr erlaubt. Auf eine Sanktionsandrohung, wie in § 13 Absatz 1 (Gefahrenabwehrverordnung) mit Bußgeldern bis zu 5000 € angelegt, soll zumindest vorerst verzichtet werden.
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