Goldesel Hund? 30. September 202230. September 2022 Hundebesitzer in Deutschland müssen für das Halten von Hunden eine kommunale Steuer entrichten. In Niedersachsen gibt es nicht nur die Hundesteuer, sondern der Hundehalter ist nach §6 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) verpflichtet den Hund im Niedersächsischen Hunderegister zu registrieren. Je nach Art der Registrierung fallen hier Gebühren an, 14,50 € für eine Online Registrierung und 23,50€ für eine schriftliche oder telefonische Registrierung. Bei mehr als 350.000 Hunden in Niedersachsen sprechen wir über mindestens 5 Millionen Euro. Das Hunderegister dient den Fachbehörden und Gemeinden als Informationsquelle (§ 16 Abs 3 NHUndG), um Hundehalter ausfindig zu machen oder das Ziel des Gesetzes zu erreichen, nämlich die Gefahr durch Hunde abzuwenden. Das Hunderegister dient auch dazu, Erkenntnisse zu erlangen „über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter“. Auf Nachfrage an das Register, welche Erkenntnisse durch die letzten Jahre gewonnen werden konnten, gab es noch keine Antwort. Dies wirft eine Reihe von Fragen auf. Ist diese Doppelerfassung mit zweifacher Bezahlung als Steuer und Gebühr rechtlich zulässig? Die Gemeinde hat die Daten durch die Hundesteueranmeldung bereits vorliegen und kann sie über das Hunderegister erneut abrufen. Darf die Behörde kostenpflichtige Informationen von Bürgern einfordern, um hierzu wissenschaftliche Untersuchungen zu machen? Warum sind diese Erkenntnisse vom Hunderegister bisher nicht veröffentlicht worden, wenn sie doch so wichtig für die Sicherheit der Bürger sind und die Daten die Bürger so viel kosten? Ein Jurist einer Behörde teilte hierzu mit, dass die Gemeinde die Daten des Hundes so oft gebührenpflichtig abfragen kann, wie sie will, wenn es für jede Abfrage ein eigenes Gesetz gibt. Also eine Person darf Informationen nicht doppelt einfordern, aber eine Behörde schon? Und sind 5 Millionen Euro für wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gefährlichkeit von tausenden Hunden, wobei die Ergebnisse nicht einsehbar sind, nicht ein hoher Aufwand? Sind die Forderungen zur Informationspflicht des NHundG wirklich rechtlich zulässig? Das niedersächsiche Hunderegister wird von der GovConnect GmbH betrieben, einer Firma an der das Land Niedersachsen und Kommunen beteiligt sind. Die GovConnect bietet IT-Lösungen für Verwaltungen an. Wie wäre es mit dieser Lösung? Alle Gemeinden in Niedersachsen speichern die Informationen zur Hundesteuer nicht mehr lokal, sondern online in einer Cloud, auf die alle Gemeinden Zugriff haben, somit wäre das Hunderegister überflüssig. Hierfür ist kein Geld da? Die Hundebesitzer haben schon ordentlich gezahlt und wie wäre es, wenn man statt Tierfreunden mal Tierquäler mehr zur Kasse bittet? Wenn man sich die aktuellen Skandale in deutschen Tierställen und Versuchslaboren anguckt, wäre das eine Goldgrube, mit der man locker eine IT-Struktur aufbauen und die Haushaltlöcher stopfen könnte. Share on FacebookTweetFollow usSave