Schutz des Ihlpohler Moores

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Aufhebung der Satzung über den Schutz des Ihlpohler Moores in der Gemeinde Ritterhude als geschützter Landschaftsbestandteil

Im Bau- Planungs- und Umweltausschuss am 20.08.2024 schlug die Verwaltung die Aufhebung der Satzung vor, da das Gebiet auch durch den Landkreis schon in Schutz gestellt sei. Die geschützten Gebiete unterscheidet sich, da zwischen der Schutzstellung durch die Gemeinde und der später erfolgten Schutzstellung durch den Landkreis Eigentümer widerrechtlich Maßnahmen vorgenommen hatten, welche dem Schutzstatus zuwiderliefen. Der LK hat daher nur den Teil unter Schutz gestellt, welcher tatsächlich noch den Schutz verdiente.

Die Fraktion erkennt an, dass ein Doppelschutz für das Gebiet nicht erforderlich ist. Allerdings sind wir sehr erstaunt darüber, dass ganz offensichtlich die Satzung über den Schutz eines Gebietes nicht dazu führt, dass das Gebiet tatsächlich geschützt ist. Reaktionen der Gemeindeverwaltung, welche den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt hätten, sind uns jedenfalls nicht bekannt. Bevor wir die Satzung aufheben, möchten wir folgende Fragen geklärt haben:

  1. Wieso erfolgte durch die Gemeindeverwaltung keine Reaktion auf den offensichtlichen Rechtsverstoß der Eigentümer?
  2. Wie ist sichergestellt, dass die anderen durch eine Satzung geschützten Gebiete tatsächlich geschützt sind und nicht auch beeinträchtigt wurden oder werden?
  3. Gibt es eine Möglichkeit diesen Rechtsverstoß rückgängig zu machen oder in anderer Weise zu heilen, bevor wir die Satzung aufheben?

Aus unserer Sicht ist die Gemeindeverwaltung in der Pflicht erlassene Satzungen auch auf Einhaltung zu prüfen und dafür zu sorgen und dass auf Zuwiderhandlungen entsprechend reagiert wird.

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